1 KLs 46 Js 525/10 -25/10•Landgericht Bielefeld, 2010-12-10, 1 KLs 46 Js 525/10 -25/10
Landgericht Bielefeld, 2010-12-10, 1 KLs 46 Js 525/10 -25/10
1 KLs 46 Js 525/10 -25/10Kantonsgericht10.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 1 KLs 46 Js 525/10 -25/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-10
Aktenzeichen: 1 KLs 46 Js 525/10 -25/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1210.1KLS46JS525.10.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen Betrugs und wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von neun (9) Jahren
verurteilt.
Seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wird angeordnet.
Es wird eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis von 5 Jahren festgesetzt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen.
Angewandte Vorschriften:
§§ 113 Abs.1, 223 Abs.1, 239, 249, 250 Abs.2 Nr.1, 253, 255, 263, 315 c Abs.1 und 3, 52, 53, 66, 69 a StGB, 21 Abs.1 Nr.1 StVG.
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