Landgericht Bielefeld, 2010-12-23, 4 O 161/08

4 O 161/08Kantonsgericht23.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 4 O 161/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-23

Aktenzeichen: 4 O 161/08

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2010:1223.4O161.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 15.600.- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.12.2006 sowie 18.- € vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/3 und der Beklagten zu 2/3 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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