Landgericht Bielefeld, 2011-03-02, 5 O 173/10

5 O 173/10Kantonsgericht02.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 5 O 173/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-02

Aktenzeichen: 5 O 173/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0302.5O173.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch dieses Urteil für vollstreckbar erklärten Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 100% des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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