4 O 531/10•Landgericht Bielefeld, 2011-03-23, 4 O 531/10
Landgericht Bielefeld, 2011-03-23, 4 O 531/10
4 O 531/10Kantonsgericht23.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 4 O 531/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-23
Aktenzeichen: 4 O 531/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0323.4O531.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.399.- € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2010 und an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 10.- € zu zahlen sowie
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000.- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, das von der Klägerin ausgestrahlte Fernsehsignal, für dessen Inhalt ausschließlich die Klägerin die erforderlichen Rechte vergibt, ohne Zustimmung der Klägerin öffentlich wahrnehmbar zu machen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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