Landgericht Bielefeld, 2011-04-14, 12 O 16/11

12 O 16/11Kantonsgericht14.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 12 O 16/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-14

Aktenzeichen: 12 O 16/11

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0414.12O16.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen wie nachfolgend abgebildet, mit Testergebnissen der Stiftung Warentest für die auf www.e.de angebotenen Produkte ohne Angabe des Qualitätsurteils und mit den Aussagen: „Nutzen Sie das enorme Sparpotenzial von www.e.de, Stiftung Warentest Juli 2010. Nach 2008 und 2009 auch 2010 Sieger in der Stiftung Warentest! Hervorragende Qualität und massive Ersparnisse von 90 %“ zu werben bzw. werben zu lassen:

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  1. Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 200,-- € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,-- € vorläufig

vollstreckbar.

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