Landgericht Bielefeld, 2011-05-19, 9 O 205/10

9 O 205/10Kantonsgericht19.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 9 O 205/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-19

Aktenzeichen: 9 O 205/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0519.9O205.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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