23 T 442/10•Landgericht Bielefeld, 2011-06-15, 23 T 442/10
Landgericht Bielefeld, 2011-06-15, 23 T 442/10
23 T 442/10Kantonsgericht15.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 442/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-15
Aktenzeichen: 23 T 442/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0615.23T442.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 09.10.2006 unter Tagesordnungspunkt 9 betreffend die Aufnahme eines Kredites für ungültig erklärt wird.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerden tragen die Beteiligten zu 2). Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 14.000 Euro festgesetzt.
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