Landgericht Bielefeld, 2011-07-01, 7 O 489/10

7 O 489/10Kantonsgericht01.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 7 O 489/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-01

Aktenzeichen: 7 O 489/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:0701.7O489.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

1.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von jeglicher dinglicher und persönlicher Haftung für alle bestehenden, künftigen und bedingten Forderungen der W.-Bank I. aus dem Darlehensvertrag Nummer xxx zwischen dem Beklagten und der W.-Bank I. zu befreien.

2.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorprozessuale Anwaltskosten in Höhe von 1.999,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2010 zu zahlen.

3.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 90.000,00 €.

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