Landgericht Bielefeld, 2011-11-18, 17 O 157/11

17 O 157/11Kantonsgericht18.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 17 O 157/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-18

Aktenzeichen: 17 O 157/11

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:1118.17O157.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Verfügungsantrag vom 09.11.2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Kostenvollstreckung des Antragsgegners durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.