Landgericht Bielefeld, 2011-11-30, 3 O 357/11

3 O 357/11Kantonsgericht30.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 3 O 357/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-30

Aktenzeichen: 3 O 357/11

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:1130.3O357.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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