23 T 186/12•Landgericht Bielefeld, 2012-05-29, 23 T 186/12
Landgericht Bielefeld, 2012-05-29, 23 T 186/12
23 T 186/12Kantonsgericht29.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 186/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-29
Aktenzeichen: 23 T 186/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0529.23T186.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Ablehnungsgesuche und die sofortigen Beschwerden werden als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten zu 7. und 8. tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 120.000,00 Euro.
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