Landgericht Bielefeld, 2012-05-29, 23 T 186/12

23 T 186/12Kantonsgericht29.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 186/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-29

Aktenzeichen: 23 T 186/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0529.23T186.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Ablehnungsgesuche und die sofortigen Beschwerden werden als unzulässig verworfen.

Die Beteiligten zu 7. und 8. tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 120.000,00 Euro.

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