23 T 258/10•Landgericht Bielefeld, 2012-06-06, 23 T 258/10
Landgericht Bielefeld, 2012-06-06, 23 T 258/10
23 T 258/10Kantonsgericht06.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 258/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-06
Aktenzeichen: 23 T 258/10
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0606.23T258.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Der Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Halle/Westf. vom 19.1.2010 wird aufgehoben. Den Beteiligten zu 3) wird der Zuschlag versagt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 155.000 €.
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