Landgericht Bielefeld, 2012-06-06, 23 T 258/10

23 T 258/10Kantonsgericht06.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 258/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-06

Aktenzeichen: 23 T 258/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0606.23T258.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Der Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Halle/Westf. vom 19.1.2010 wird aufgehoben. Den Beteiligten zu 3) wird der Zuschlag versagt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 155.000 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.