Landgericht Bielefeld, 2012-06-20, 16 O 42/12

16 O 42/12Kantonsgericht20.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 16 O 42/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-20

Aktenzeichen: 16 O 42/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0620.16O42.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Verfügungsbeklagten untersagt, im geschäftlichen Verkehr wie folgt zu werben:

„Schüßler-Salze von Pflüger

Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“,

wenn dies geschieht wie in der diesem Urteil als Anlage I beigefügten Anlage zur Antragsschrift.

Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

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