Landgericht Bielefeld, 2012-06-20, 8 O 19/12

8 O 19/12Kantonsgericht20.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 19/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-20

Aktenzeichen: 8 O 19/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0620.8O19.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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