8 O 19/12•Landgericht Bielefeld, 2012-06-20, 8 O 19/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 8 O 19/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-20
Aktenzeichen: 8 O 19/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0620.8O19.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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