9 O 161/11•Landgericht Bielefeld, 2012-06-28, 9 O 161/11
Landgericht Bielefeld, 2012-06-28, 9 O 161/11
9 O 161/11Kantonsgericht28.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 9 O 161/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-28
Aktenzeichen: 9 O 161/11
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0628.9O161.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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