Landgericht Bielefeld, 2012-06-28, 9 O 161/11

9 O 161/11Kantonsgericht28.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 9 O 161/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-28

Aktenzeichen: 9 O 161/11

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0628.9O161.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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