Landgericht Bielefeld, 2012-08-10, 15 O 109/12

15 O 109/12Kantonsgericht10.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 15 O 109/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-10

Aktenzeichen: 15 O 109/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0810.15O109.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung der Antragsgegner gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Antragsgegner vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leisten.

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