Landgericht Bielefeld, 2012-08-22, 5 O 33/12

5 O 33/12Kantonsgericht22.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 5 O 33/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-22

Aktenzeichen: 5 O 33/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0822.5O33.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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