2 O 70/12•Landgericht Bielefeld, 2012-08-23, 2 O 70/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 2 O 70/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-23
Aktenzeichen: 2 O 70/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0823.2O70.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Das Landgericht Bielefeld erklärt den zu den ordentlichen Gerichten beschrittenen Rechtsweg für unzulässig und verweist den Rechtsstreit gemäß § 17 a Abs. 2 GVG an das
Sozialgericht Detmold.
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