Landgericht Bielefeld, 2012-08-29, 6 O 165/12

6 O 165/12Kantonsgericht29.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 165/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-29

Aktenzeichen: 6 O 165/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0829.6O165.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten des Rechtsstreits gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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