Landgericht Bielefeld, 2012-08-30, 5 O 366/09

5 O 366/09Kantonsgericht30.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 5 O 366/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-30

Aktenzeichen: 5 O 366/09

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0830.5O366.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 402.317,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. September 2009 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 6.311,76 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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