5 O 366/09•Landgericht Bielefeld, 2012-08-30, 5 O 366/09
Landgericht Bielefeld, 2012-08-30, 5 O 366/09
5 O 366/09Kantonsgericht30.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 5 O 366/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-30
Aktenzeichen: 5 O 366/09
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0830.5O366.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 402.317,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. September 2009 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 6.311,76 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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