18 O 89/12•Landgericht Bielefeld, 2012-09-05, 18 O 89/12
Landgericht Bielefeld, 2012-09-05, 18 O 89/12
18 O 89/12Kantonsgericht05.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 18 O 89/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-05
Aktenzeichen: 18 O 89/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:0905.18O89.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 812,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.04.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.
Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung des jeweiligen Gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden.
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