4 Ks 37/12•Landgericht Bielefeld, 2012-11-07, 4 Ks 37/12
Landgericht Bielefeld, 2012-11-07, 4 Ks 37/12
4 Ks 37/12Kantonsgericht07.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 4 Ks 37/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-07
Aktenzeichen: 4 Ks 37/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:1107.4KS37.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von
10 (zehn) Jahren
verurteilt.
Es wird davon abgesehen, gerichtliche Kosten und Auslagen zu erheben, sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger dem Angeklagten aufzuerlegen. Die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
Angewendete Vorschriften:
§ 211 StGB, §§ 1, 105 JGG.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.