Landgericht Bielefeld, 2012-11-14, 21 S 166/11

21 S 166/11Kantonsgericht14.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 21 S 166/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-14

Aktenzeichen: 21 S 166/11

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2012:1114.21S166.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück vom 23.08.2011 – Aktenzeichen 3 C 26/11 – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 991,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.10.2010 sowie weitere 62,00 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz, die Klägerin die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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