Landgericht Bielefeld, 2013-01-31, 5 O 136/10

5 O 136/10Kantonsgericht31.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 5 O 136/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-31

Aktenzeichen: 5 O 136/10

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0131.5O136.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger

11.537,34 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 3 % für den Zeitraum vom 1. Juni 2007 bis zum 23. April 2010 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24. April 2010 Zug um Zug gegen Übertragung von 12 Stück Wertpapieren mit der Wertpapierkennnummer A0N6GH

sowie 50.000,78 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 3 % für den Zeitraum vom 15.11.2007 bis zum 23.04.2010 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. April 2010 Zug um Zug gegen Übertragung von 52 Stück Wertpapieren mit der Wertpapierkennnummer A0S7W5

und 3.308,20 € vorgerichtliche Kosten zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Mai 2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der in Ziffer 1 bezeichneten Wertpapiere im Annahmeverzug befindet.

Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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