Landgericht Bielefeld, 2013-04-23, 12 O 21/12

12 O 21/12Kantonsgericht23.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 12 O 21/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-23

Aktenzeichen: 12 O 21/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0423.12O21.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Teilbetrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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