1 O 227/12•Landgericht Bielefeld, 2013-06-21, 1 O 227/12
Landgericht Bielefeld, 2013-06-21, 1 O 227/12
1 O 227/12Kantonsgericht21.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 1 O 227/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-21
Aktenzeichen: 1 O 227/12
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0621.1O227.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 5.100,- € festgesetzt.
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