Landgericht Bielefeld, 2013-07-03, 3 O 371/12

3 O 371/12Kantonsgericht03.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 3 O 371/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-03

Aktenzeichen: 3 O 371/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0703.3O371.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung iHv 110% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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