Landgericht Bielefeld, 2013-08-14, 011 Ns-16 Js 279/11-11/13

011 Ns-16 Js 279/11-11/13Kantonsgericht14.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 011 Ns-16 Js 279/11-11/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-14

Aktenzeichen: 011 Ns-16 Js 279/11-11/13

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0814.011NS16JS279.11.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung wird unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels das angefochtene Urteil im Strafausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Geldstrafe von

90 Tagessätzen zu je 20,00 €

verurteilt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten der Berufung sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger in der Berufungsinstanz.

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