011 Ns-16 Js 279/11-11/13•Landgericht Bielefeld, 2013-08-14, 011 Ns-16 Js 279/11-11/13
Landgericht Bielefeld, 2013-08-14, 011 Ns-16 Js 279/11-11/13
011 Ns-16 Js 279/11-11/13Kantonsgericht14.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 011 Ns-16 Js 279/11-11/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-14
Aktenzeichen: 011 Ns-16 Js 279/11-11/13
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:0814.011NS16JS279.11.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. kleine Strafkammer
Tenor
Auf die Berufung wird unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels das angefochtene Urteil im Strafausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Geldstrafe von
90 Tagessätzen zu je 20,00 €
verurteilt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten der Berufung sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger in der Berufungsinstanz.
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