Landgericht Bielefeld, 2013-11-04, 1 O 500/12

1 O 500/12Kantonsgericht04.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 1 O 500/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-04

Aktenzeichen: 1 O 500/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:1104.1O500.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 59.158,85 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2012 abzüglich am 18.6.2013 erhaltener 310,97 EUR und am 30.6.2013 erhaltener 934,06 EUR Zug um Zug gegen Übertragung von 1.181,8881 Anteilen des offenen Immobilienfonds CS Euroreal, WKN 980500 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der vorstehend bezeichneten Anteile des offenen Immobilienfonds CS Euroreal, WKN 980500 in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrags. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird auf 66.866,66 EUR festgesetzt.

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