Landgericht Bielefeld, 2013-11-26, 1 O 307/12

1 O 307/12Kantonsgericht26.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 1 O 307/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-26

Aktenzeichen: 1 O 307/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:1126.1O307.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung iHv. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit iHv. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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