Landgericht Bielefeld, 2013-11-28, 12 O 161/13

12 O 161/13Kantonsgericht28.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 12 O 161/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-28

Aktenzeichen: 12 O 161/13

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:1128.12O161.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Verfügungsantrag der Antragstellerin wird abgelehnt.

Die Antragstellerin hat die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckungsfähigen Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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