Landgericht Bielefeld, 2013-12-03, 6 O 497/12

6 O 497/12Kantonsgericht03.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 497/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-03

Aktenzeichen: 6 O 497/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:1203.6O497.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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