Landgericht Bielefeld, 2013-12-11, 16 O 57/12

16 O 57/12Kantonsgericht11.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 16 O 57/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-11

Aktenzeichen: 16 O 57/12

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2013:1211.16O57.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 98.870,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2012 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.780,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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