Landgericht Bielefeld, 2014-02-27, 1 O 23/14

1 O 23/14Kantonsgericht27.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 1 O 23/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-27

Aktenzeichen: 1 O 23/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0227.1O23.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens hat die Verfügungsklägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung iHv. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit iHv. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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