Landgericht Bielefeld, 2014-03-04, 23 T 103/14

23 T 103/14Kantonsgericht04.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 103/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-04

Aktenzeichen: 23 T 103/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0304.23T103.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung über den Aufhebungsantrag der Gläubigerin vom 03.12.2013 an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Dieses wird angewiesen, den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts neu zu bescheiden.

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