4 O 76/14•Landgericht Bielefeld, 2014-04-15, 4 O 76/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 4 O 76/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-15
Aktenzeichen: 4 O 76/14
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0415.4O76.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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