22 S 100/14•Landgericht Bielefeld, 2014-06-30, 22 S 100/14
Landgericht Bielefeld, 2014-06-30, 22 S 100/14
22 S 100/14Kantonsgericht30.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 22 S 100/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-30
Aktenzeichen: 22 S 100/14
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0630.22S100.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.02.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (405 C 249/13) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 1.520,64 EUR festgesetzt.
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