Landgericht Bielefeld, 2014-08-27, 21 S 168/13

21 S 168/13Kantonsgericht27.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 21 S 168/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-27

Aktenzeichen: 21 S 168/13

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0827.21S168.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.08.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück teilweise – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.05.2009 zu zahlen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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