Landgericht Bielefeld, 2014-09-25, 12 O 132/13

12 O 132/13Kantonsgericht25.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 12 O 132/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-25

Aktenzeichen: 12 O 132/13

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:0925.12O132.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des von ihm zu vollstreckenden Teilbetrages leistet.

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