Landgericht Bielefeld, 2014-10-01, 22 S 130/14

22 S 130/14Kantonsgericht01.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 22 S 130/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-01

Aktenzeichen: 22 S 130/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:1001.22S130.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.03.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.161,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2013 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 413,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2013 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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