Landgericht Bielefeld, 2014-12-22, 6 O 339/14

6 O 339/14Kantonsgericht22.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 339/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-22

Aktenzeichen: 6 O 339/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:1222.6O339.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen vom 14. August 2014 zum Aktenzeichen 14-4520902-0-2 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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