6 O 339/14•Landgericht Bielefeld, 2014-12-22, 6 O 339/14
Landgericht Bielefeld, 2014-12-22, 6 O 339/14
6 O 339/14Kantonsgericht22.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 6 O 339/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-22
Aktenzeichen: 6 O 339/14
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2014:1222.6O339.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen vom 14. August 2014 zum Aktenzeichen 14-4520902-0-2 wird aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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