Landgericht Bielefeld, 2015-01-28, 16 O 2/15

16 O 2/15Kantonsgericht28.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 16 O 2/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-28

Aktenzeichen: 16 O 2/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0128.16O2.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,-- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin, untersagt, im geschäftlichen Verkehr für das Mittel „S.“-Tabletten zu werben:

  1. „Für alle, die durchstarten wollen.S. für starke und belastbare Knochen, Bänder und Muskeln.“,

  2. „Zur Stärkung“,

  3. „Für alle, die beweglich bleiben wollen.S. unterstützt den Erhalt von leistungsfähigen Knochen, Bändern und Muskeln.“,

  4. „Für Beweglichkeit“,

  5. „Für alle, die hoch hinaus wollen.S. unterstützt den Aufbau von starken Zähnen, Knochen, Bändern und Muskeln.“,

  6. „Im Wachstum“,

wenn dies geschieht wie in den diesem Urteil als Anlage beigefügten Werbeanzeigen der Antragsgegnerin (Anlagen A 3 bis A 5 zur Antragsschrift).

Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

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