02 KLs-676 Js 46/14-15/14•Landgericht Bielefeld, 2015-02-10, 02 KLs-676 Js 46/14-15/14
Landgericht Bielefeld, 2015-02-10, 02 KLs-676 Js 46/14-15/14
02 KLs-676 Js 46/14-15/14Kantonsgericht10.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 02 KLs-676 Js 46/14-15/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-10
Aktenzeichen: 02 KLs-676 Js 46/14-15/14
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0210.02KLS676JS46.14.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren und acht Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Die Anordnung seiner Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wird vorbehalten.
Im Umfang des Freispruchs fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; im Übrigen trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens. Dem Angeklagten fallen auch die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zur Last.
Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 52, 21, 49, 66a Abs. 1 StGB, § 52 Abs. 1 Nr. 2 lit. b WaffG
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