Landgericht Bielefeld, 2015-02-18, 21 S 108/14

21 S 108/14Kantonsgericht18.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 21 S 108/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-18

Aktenzeichen: 21 S 108/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0218.21S108.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.06.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (407 C 31/13) abgeändert.

Der Einspruch des Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Uelzen vom 27.06.2013 – Geschäftszeichen: 13-8431300-0-6 – wird zurückgewiesen und der Vollstreckungsbescheid aufrechterhalten.

Dem Beklagten werden die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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