Landgericht Bielefeld, 2015-03-06, 6 O 353/13

6 O 353/13Kantonsgericht06.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 353/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-06

Aktenzeichen: 6 O 353/13

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0306.6O353.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

wird der Tenor des Urteils der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 23.12.2014 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er wie folgt lautet:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.353,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2013 Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw Porsche 911 996 Carrera 4 mit der Fahrgestellnummer xxx zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte bezüglich des Pkw Porsche 911 996 Carrera 4 mit der Fahrgestellnummer xxx in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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