Landgericht Bielefeld, 2015-04-14, 23 T 134/15

23 T 134/15Kantonsgericht14.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 134/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-14

Aktenzeichen: 23 T 134/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0414.23T134.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 3) als unzulässig verworfen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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