Landgericht Bielefeld, 2015-04-28, 7 O 321/14

7 O 321/14Kantonsgericht28.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 7 O 321/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-28

Aktenzeichen: 7 O 321/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0428.7O321.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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