Landgericht Bielefeld, 2015-05-12, 8 O 162/13

8 O 162/13Kantonsgericht12.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 162/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-12

Aktenzeichen: 8 O 162/13

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0512.8O162.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.178,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz hierauf seit dem 23.11.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 938,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hierauf seit dem 13.06.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist für beide Seiten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.