8 O 162/13•Landgericht Bielefeld, 2015-05-12, 8 O 162/13
Landgericht Bielefeld, 2015-05-12, 8 O 162/13
8 O 162/13Kantonsgericht12.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 8 O 162/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-12
Aktenzeichen: 8 O 162/13
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0512.8O162.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.178,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz hierauf seit dem 23.11.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 938,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hierauf seit dem 13.06.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist für beide Seiten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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