Landgericht Bielefeld, 2015-06-08, 8 O 40/14

8 O 40/14Kantonsgericht08.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 40/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-08

Aktenzeichen: 8 O 40/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0608.8O40.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.642,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2013 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages.

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