23 T 429/15•Landgericht Bielefeld, 2015-07-07, 23 T 429/15
Landgericht Bielefeld, 2015-07-07, 23 T 429/15
23 T 429/15Kantonsgericht07.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 429/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-07
Aktenzeichen: 23 T 429/15
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0707.23T429.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die der Beteiligten zu 2) für ihre Betreuungstätigkeit zustehende Vergütung einschließlich Auslagenersatz für den Zeitraum vom 07.01.2015 bis zum 06.04.2015 auf 351,75 Euro festgesetzt wird.
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