Landgericht Bielefeld, 2015-07-07, 23 T 429/15

23 T 429/15Kantonsgericht07.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 429/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-07

Aktenzeichen: 23 T 429/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0707.23T429.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die der Beteiligten zu 2) für ihre Betreuungstätigkeit zustehende Vergütung einschließlich Auslagenersatz für den Zeitraum vom 07.01.2015 bis zum 06.04.2015 auf 351,75 Euro festgesetzt wird.

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